Günstige Mieten durch eine Wohnungsbaugenossenschaft

Steigende Mieten sind gerade in den größeren Städten ein zunehmendes Problem. Für passenden Wohnraum sollen die Mieter immer tiefer in die Tasche greifen. Und viele Vermieter nutzen jede erdenkliche Gelegenheit, mit dem allgemeinen Wohnungsmangel die eigenen Profite noch weiter zu steigern. Diesem Trend wirkt eine Wohnungsbaugenossenschaft entgegen. Die seit Langem existierende Form, Wohnungen für die Mitglieder der jeweiligen Wohnungsbaugenossenschaft in einer Form der Selbstverwaltung anzubieten, hat daher in den letzten Jahren wieder steigenden Zulauf. Was eine solche Genossenschaft ausmacht und wie diese funktioniert, ist hier zusammengefasst.

Was ist eine solche Genossenschaft im Detail?

Wohnungsbaugenossenschaften gibt es schon lange. In den letzten Jahrzehnten war ein Mangel an kostengünstigen Wohnungen allerdings weltweit nie so groß wie aktuell. Dabei ist das hinter dem sperrigen Wort liegende Prinzip sehr einfach zu erklären: Hinter dieser Form der Genossenschaft verbergen sich Menschen, welche sich zusammengeschlossen haben, um gemeinschaftlich kostengünstigen Wohnraum zu schaffen und zu betreiben. Insofern handelt es sich um Wohnungsunternehmen, welche nur den eigenen Mitgliedern verpflichtet sind und nicht zwingend gewinnorientiert arbeiten müssen. Die Mitglieder sind zeitgleich auch die Mieter der Wohnungen der Genossenschaft. Jeder Mieter ist somit nicht nur einfacher Mieter, sondern auch Miteigentümer des Wohnungsbestandes. Ziel ist somit der Erhalt von preiswertem Wohnraum für alle Genossenschaftsmitglieder und nicht die Erzielung maximaler Gewinne.

Wie kann man eine Genossenschaftswohnung anmieten?

Grundsätzlich werden freie Wohnungen von Genossenschaften auf dem Wohnungsmarkt angeboten. Da in der Regel jedes Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft bereits in einer genossenschaftseigenen Wohnung lebt, werden freie Wohnungen – analog zu allen anderen Wohnungen – der Allgemeinheit angeboten. Wegen der günstigen Mieten ist meistens die Nachfrage besonders hoch. Anders als bei privatwirtschaftlichen Wohnungskonzernen oder bei Objekten, die von privat vermietet werden, haben die meisten Genossenschaften, wie beispielsweise Kölner Baugenossenschaft von 1920 eG KBG1920,  eigene Vorstellungen von den zukünftigen Mietern. Auch wird keine Kaution erhoben. Vielmehr müssen potenzielle Mieter Mitglied in der jeweiligen Genossenschaft werden und anstatt einer Kaution Genossenschaftsanteile kaufen, also selbst investieren.

Gibt es auch Nachteile?

Günstige Mieten, manchmal ein lebenslanges Wohnrecht oder sogar eine Dividendenzahlung auf die eigenen Genossenschaftsanteile klingen wirklich positiv. Selbstredend stellt sich doch dann auch die Frage, welche Nachteile solche Genossenschaften haben können?

Viele Nachteile wirken eher hypothetisch, aber sind natürlich nicht ausgeschlossen. Einer der größten Nachteile ist die Nachschusspflicht der Mitglieder. Sollten also extreme Investitionen in den Wohnungsbestand erforderlich sein oder die Genossenschaft insolvent werden, müssen die Mitglieder eigenes Kapital nachlegen, um für solche Verbindlichkeiten aufzukommen.

Auch bei einem Auszug gibt es Hindernisse. Da keine Kaution hinterlegt ist, sondern Genossenschaftsanteile gekauft wurden, kann es lange dauern, bis das Kapital für die Anteile zurückgezahlt wird. Hierbei sind die Fristen aus der Genossenschaftssatzung maßgebend, welche teilweise eine Frist von mehreren Jahren vorsehen.


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