Staatliche Förderung Solaranlagen

Die staatliche Förderung für Solaranlagen ist relativ einfach und es lohnt sich, wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, um die Rendite der Solaranlge zu verbessern. Der wesentliche Faktor ist natürlich die Sonneneinstrahlung. Die Statistiken zeigen, dass man im Süden Deutschlands von einer mittleren jährlichen Sonneneinstrahlung von 1.750 kWh pro Quadratmeter ausgehen kann. Das entspricht 100 Liter Heizöl jährlich.

In Deutschland werden seit dem Jahre 2000 im Rahmen der Energiewende erneuerbare Energien durch das Erneuerbare Energien Gesetz gefördert. Staatliche Förderungen der Solaranlagen sind im EEG vorgesehen und werden auch von der DHS Solar Hr. Danny Hübner

EEG-Förderung:

Wird Solarstrom erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist, erhält der Betreiber eine Förderung auf die Dauer von 20 Jahren. Die Förderung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Größe der Anlage. Der einmal festgelegte Vergütungssatz bleibt dann für 20 Jahre unverändert. Die Einspeisevergütung sinkt. Das bedeutet, je früher die Anlage in Betrieb geht, desto höher die Vergütung. Zusätzlich wird der Eigenverbrauch noch gestützt. Bei der Größe wird unterschieden:  

Ein- und Zweifamilienhäuser bis - 10 kWp

Anlagen auf Nichtwohngebäuden bis - 100 kWp  

Schulen, Hallen, Verwaltungen von 10 - 40 kWp und 40 - 100 kWp  

Die Fördersätze werden jedes Vierteljahr von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Fördersätze richten sich nach der Anzahl der neu hinzukommenden Projekte. Ist der Strompreis höher als der Tarif, den man für die Einspeisung bekommt, ist es wirtschaftlich sinnvoll, den erzeugen Strom selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch). 

Förderung der KfW:

Die KfW (die deutsche Kreditbank für Wiederaufbau) fördert die Errichtung bzw. die Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Projekts "Erneuerbare Energien Standard" und die Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen. Die KfW vergibt kostengünstige Kredite mit verschiedenen Laufzeiten, wobei tilgungsfreie Anlaufjahre angeboten werden. Der Zinssatz richtet sich nach dem Kapitalmarkt und der Bonität des Kreditnehmers. 

Regionale Solar-Förderung:

Sowohl Länder, Städte als auch Gemeinden haben regionale Förderungen für Solaranlagen erarbeitet. Diese Programme sind regional sehr unterschiedlich. In der Regel werden Investitionszulagen bereitgestellt. Ein gutes Beispiel ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen, aber auch in Bayern und im Saarland gibt es Zuschüsse. Eine sehr gute Anlaufstelle ist der BINE Informationsdienst. Es genügt die Postleitzahl und die Art des geplanten Projekts einzugeben und man erhält einen guten Überblick über die staatliche Förderung der Solaranlagen.

Spezielle Solarkredite:

Solarkredite sind eine relativ neue Kreditform. Prinzipiell funktionieren diese Kredite wie jeder andere Baukredit und der Kreditgeber verlangt Sicherheiten. Die Besonderheit der Solarkredite ist jedoch, dass die zu erwartete Vergütung, die im EEG geregelt ist, bereits als Sicherheit herangezogen werden kann. Die Vergütung wird für 20 Jahre verbindlich gewährt und kann an die Bank abgetreten werden. Für Solarkredite gibt es viele Anbieter.


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