Legionellenvorsorge durch die 42 BImSchV

Nach einem großen Ausbruch von Legionellen in Deutschland im Sommer 2013 sah sich die Regierung veranlasst mit der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42 BImSchV) Vorsorge zu treffen, auch bei der Weidner Wassertechnik GmbH. Damals gab es in der Stadt Warstein in Nordrhein-Westfalen einen Legionellosevorfall mit insgesamt 165 Erkrankten und 3 Toten. Dieser war auf ein Klärwerk zurückzuführen, aus dem die Bakterien in ein Rückkühlwerk gelangten, von wo aus sich die Krankheitserreger über die Luft über die ganze Stadt verbreiteten.

Bereits kurz nach diesem Vorfall begann die Entwicklung der VDI-Richtlinien 2047 Blatt 2 und 3, deren erster Entwurf im Januar 2014 veröffentlicht werden konnte. Nach einem Jahr wurde sie in ihrer endgültigen Fassung im Januar 2015 herausgegeben. Seit dem gilt diese Richtlinie als anerkannte Regel der Technik. Um diesen ein höheres rechtliches Gewicht zu verleihen, wurden diese Regelungen im August 2017 in die "Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42 BImSchV)" überführt. Aufgrund der in diesen Anlagen vorherrschenden idealen Brut- und Verbreitungsbedingungen für diese Krankheitserreger setzt hier die Legionellenprävention an. Betreiber von Anlagen, die mit Verdungstungskühlung arbeiten oder Kühltürme und Nassabscheidern arbeiten haben hierdurch verschiedene Verpflichtungen zu erfüllen.  

Bei der Planung und beim Bau der Anlagen ist darauf zu achten, dass Verunreinigung von Nutzwasser unbedingt zu vermeiden ist. Eine Gefährdungsabschätzung ist im Vorfeld durchzuführen und es muss ein durch Hygiene-Fachpersonal aufgestellter Maßnahmenplan entwickelt werden, welche Maßnahmen bei einem Legionellenvorfall zu ergreifen sind. Darüber hinaus, aufgrund des natürlichen Vorkommens von Legionellen im Wasser, muss ein Referenzwert für die Grundbelastung mit diesen Bakterien festgelegt werden. Der Betrieb der Anlagen ist bei den Behörden anzuzeigen, sodass diese ein Melderegister darüber führen können. Die Mitarbeiter sind nach den Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 bzw. VDI 6022 zu schulen.  

Während des Betriebes sind regelmäßige Probeentnahmen und Laboruntersuchungen mit Nachweisen mindestens alle 3 Monate verpflichtend, um eine Risikoabschätzung treffen zu können. Diese sind zu dokumentieren und ein Betriebstagebuch ist zu führen. Darüber hinaus sind alle 5 Jahre größere Überprüfungen der Anlagen durch Inspektionsstellen bzw. Sachverständige durchzuführen.  

Sollten Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt werden, so sind Gegenmaßnahmen zu ergreifen sowie engmaschige Laboruntersuchungen durchzuführen. Eine automatische sofortige Stilllegung sieht 42 BImSchV jedoch nicht vor, die Behörden können diese jedoch zeitweilig anordnen, sollte ein Legionellenvorfall vorliegen.  

Zusammenfassend betrachtet ist die Verordnung geeignet Vorfälle wie den in Warstein, bei dem erst nach einer langwierigen Suche die Infektionsquelle gefunden werden konnte, vorzubeugen und zu vermeiden. Trotz der höheren Kosten für den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider profitieren Betreiber und die Allgemeinheit hiervon. Bedenkt man die Auswirkungen der ansonsten notwendigen langwierigen flächendeckenden Stilllegungen und die aufwendige und kostenintensive Sanierung bei einem Legionellenausbruch.


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