In manchen Situationen kann es erforderlich sein, dass schweres Gerät für Bauarbeiten herangezogen wird. So sind es nicht nur Kräne oder andere Gefährte, die benötigt werden, auch Maschinen zum Ausheben von Schächten sind immer wieder gefragt. Wer hier also einen Bagger mieten will, zum Beispiel bei KTG Baumaschinen, um zum Beispiel einen Kanal für das Abwasserrohr zu schaffen, der muss aber auch einiges dabei beachten.
Vermietung an Firmen und Privat
Heute ist es Gang und Gebe, das Werkzeug oder Baugeräte nicht mehr nur gekauft, sondern auch an Firmen und Privatpersonen vermietet wird. Dies beginnt beim Hammer und endet beim Schwerlastkran. Auch Grabemaschinen, wie Bagger, können inzwischen jederzeit in unterschiedlichen Größen bezogen werden. Der Grund, warum jemand einen Bagger mieten will, kann dabei vielfältig sein.
Angefangen beim Ausheben eines Fundamentes, bis hin zur Schaffung von Kanälen oder einfach nur der Räumung von Gräben, gibt es unzählige Anlässe. Dabei kommt es aber auch auf die Bedürfnisse an. Welche Maschinengröße wird benötigt, welche Leistung muss das Gerät erbringen und darf man dieses als Privatperson überhaupt steuern? Fragen wie diese sind im Vorfeld in jedem Fall zu klären, denn Größe und Leistung kosten Geld und auch das unberechtigte Benutzen kann seine Folgen haben, wenn Polizei oder andere Behörden darauf aufmerksam werden.
Wo und wie kann gemietet werden?
Die entsprechenden Gefährte lassen sich in der Regel bei Baufirmen ausleihen. Einen kleinen Bagger gibt es hier schon zu recht günstigen Konditionen. Dies hängt natürlich auch von der Zeitspanne ab, in der dieser benutzt werden soll. Zum Mieten ist meist ein Ausweis erforderlich. Eine Berechtigung, dass man den Bagger auch führen darf, muss nicht vorgelegt werden, solange das Gefährt nur auf privatem Besitz genutzt wird. Anders sieht es hier bei Firmen aus, denn hier muss der Vertretungsberechtigte nachweisen, dass der Arbeiter der den Bagger bedient, auch über die nötigen Kenntnisse verfügt. Dies hat versicherungstechnische Gründe, selbst dann, wenn das Gefährt nicht auf öffentlichen Straßen benutzt wird.
Auswahl der Größe
Minibagger werden vor allem für keine Ausschachtungen verwendet. Wer hier also nur Kanäle für Rohrleitungen anlegen möchte, der sollte zu einem solchen Gefährt greifen. Wer allerdings Gruben für Fundamente Ausheben möchte und dies eventuell noch auf einem Gebiet mit sehr festem und hartem Boden, der muss zwangsläufig die größeren Versionen mit ausreichend Leistung wählen. Dabei sollten die Arbeiten zügig beendet werden, denn jede Stunde oder jeder Tag kostet hier entsprechend Geld.
Rechtliche Maßnahmen
Rechtlich betrachtet ist es nicht erforderlich, einen Führerschein für einen Bagger vorweisen zu müssen, wenn dieser nur auf dem eigenen Grundstück verwendet wird. Allerdings muss das Risiko eines Schadens dann selbst getragen werden, denn die Versicherungen decken für gewöhnlich solche Fehler nicht ab, wenn keine ausreichende Erfahrung bestand. Zudem darf beim Bagger mieten nicht vergessen werden, dass dieses Gefährt nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf, wenn kein entsprechender Führerschein vorliegt. Dies würde einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen und zugleich das Fahren eines Fahrzeuges ohne Berechtigung bedeuten. Dies ist auch der Grund - neben der Tatsache, dass viele Gefährte über Ketten verfügen - warum die Bagger in der Regel vom verleihenden Unternehmen angeliefert werden.
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